• Der Verein widmet sich in Freiburg-Hochdorf der Förderung der Jugendarbeit im Sinne des KJHG, insbesondere der Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, der Freizeithilfen, der Kulturarbeit, der Bildungsarbeit und der Wahrnehmung sonstiger jugendpflegerischer Aufgaben.
  • Der Verein fördert die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten aller in Freiburg-Hochdorf lebenden jungen Menschen.
  • Der Verein arbeitet mit Trägern öffentlicher und freigesellschaftlicher Einrichtungen zusammen, die sich um die Förderung der Vereinsziele bemühen.
  • Der Verein unterhält und betreibt für die Stadt Freiburg in Freiburg-Hochdorf auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit "Jugendhaus Freiburg-Hochdorf". Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen damit vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, Bildung und Kommunikation angeboten werden.

Steuerliche Informationen

Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Jugendhilfe ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.